Frist zur Abgabe der Steuererklärung – neue Regeln für Verspätungszuschläge

Steuerpflichtige müssen bis zum 31. Juli 2019 ihre Steuererklärungen für das Jahr 2018 beim Finanzamt eingereicht haben. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung, haben Sie automatisch weitere 7 Monate Zeit bis diese beim Finanzamt sein müssen, also bis zum 28.02.2020.

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2018 verpflichtet und haben Sie diese nicht bis zum 28.02.2020 dem Finanzamt übermittelt, kann es teuer für Sie werden.
Für jeden Monat der verspäteten Abgabe müssen Sie 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Steueranrechnungsbeträgen), mindestens aber € 25 bezahlen.

Beispiel:

Die festgesetzte Einkommensteuer (inkl. Soli) 2018 beträgt € 7.500.
Vorausgezahlt wurden bisher  € 2.500 und die einbehaltene Lohnsteuer beträgt € 2.000.
Die nachzuzahlende Einkommensteuer beträgt € 3.000.

Geben Sie die Steuererklärung 2018 erst im November 2020 ab, kostet Sie das € 225 an Verspätungszuschlägen !!

Die Steuerberatung Gabriela Labus in Hamburg- Harburg

  • prüft für Sie, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
  • stellt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung.
  • kümmert sich darum dass sie keine Verspätungszuschläge bezahlen müssen.

Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann es für Sie von Vorteil sein eine Steuererklärung abzugeben. Haben Sie z. B. hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, bekommen Sie einen Teil Ihrer gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.

Nutzen Sie das Kontaktformular und schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Wir freuen uns auf Sie !

Ihre Steuerberatung Gabriela Labus

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