Schutz vor Zuschätzungen bei Bareinnahmen ohne elektronische Kasse

Steuerberatung Labus aus Hamburg-Harburg informiert: Schutz vor Zuschätzungen bei Bareinnahmen ohne elektronische Kasse Werden Einnahmen bar kassiert und werden keine Aufzeichnungen geführt, hat das Finanzamt das Recht, Hinzuschätzungen bei den Einnahmen zu machen. Da es keine Verpflichtung zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems gibt können offene Ladenkassen weiterhin genutzt werden. Allerdings werden bei Kassennachschauen, die seit […]

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