Die neue Steuerermäßigung nach §35c EStG

Regelmäßig verändert sich das deutsche Steuerrecht. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ wird der §35c EStG zum geltenden Recht. Verbraucher können in den Genuss einer Steuervergünstigung kommen, wenn sie energetische Maßnahmen in selbstgenutzten Gebäuden nach dem 31.12.2019 begonnen haben. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können die Aufwendungen für energetische Maßnahmen fortan steuerlich […]

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