Offenlegung des Jahresabschlusses

Offenlegung des Jahresabschlusses der kleinen GmbH und der kleinen GmbH & Co.KG – Ordnungsgeld vermeiden. Die gesetzlichen Verteter der GmbH sowie der GmbH & Co.KG  sind verpflichtet den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag angemeldet werden, also bis zum 31.12. des Folgejahres wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr …

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