Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich das bisherige System der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Bisher hat der behandelnde Arzt dem erkrankten Arbeitnehmer zwei Bescheinigungen über den Zeitraum seiner Erkrankung ausgehändigt. Der Arbeitnehmer musste eine Ausfertigung dem Arbeitgeber vorlegen und die zweite Bescheinigung an seine Krankenversicherung senden. Der Arbeitgeber hat …

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